Die Checkliste für den Kaufvertrag beim PKW-Neukauf

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    • Die Checkliste für den Kaufvertrag beim PKW-Neukauf

      Wer ein neues Auto kauft, investiert dafür viel Geld. Deshalb ist es wichtig, dass das Geschäft auf sicheren Beinen steht. Dafür sorgt in der Regel ein wasserfester Kaufvertrag, in dem alle wesentlichen Eckpunkte des Geschäfts aufgelistet sind. Doch welche sind das genau und ist es möglich, vom Vertrag zurückzutreten? Die Antworten gibt es hier.

      Welche Eckpunkte sollten im Kaufvertrag enthalten sein?

      Wer einen PKW kauft, sollte den Vertrag sicherheitshalber auf Vollständigkeit und Korrektheit überprüfen. Dazu ist es zunächst einmal wichtig, dass der Kaufvertrag Auto in zweifacher Ausführung für Käufer und Verkäufer vorhanden ist.

      Der Vertrag muss alle Einzelheiten zum gekauften Auto enthalten. Dazu gehören die folgenden Daten:

      • Marke
      • Modell
      • Fahrgestellnummer beziehungsweise Fahrzeug-Identnummer
      • Angaben zu Motor, Leistung und Hubraum

      Darüber hinaus müssen auch die genauen Daten des Geschäfts festgehalten werden. Damit sind insbesondere die folgenden Angaben gemeint:

      • Datum der ersten Zulassung beziehungsweise Auslieferung
      • Kilometerstand (wenn es sich um Tageszulassungen oder einen Vorführwagen handelt)

      Ein entscheidender Punkt ist auch die Ausstattung des jeweiligen Fahrzeuges. Deshalb muss neben der serienmäßigen Ausstattung auch die Sonderausstattung inklusive Zusatzkosten gesondert ausgewiesen werden. Falls mündlich noch Sonderzubehör bestellt wurde, sollte dies ebenfalls im Vertrag aufscheinen.

      Mündlich kann im Vorfeld immer sehr viel vereinbart werden. Wichtig ist jedoch, dass sich diese Abmachungen auch im Kaufvertrag wiederfinden. Dazu gehört vor allem die korrekte Angabe des Gesamtpreises und des vereinbarten Liefertermins sowie die Herstellergarantie.

      Ist es möglich, vom Vertrag zurückzutreten?

      Grundsätzlich besteht bei einem Neukauf eines PKWs in Deutschland kein generelles Rücktrittsrecht. Allerdings hat der Gesetzgeber für ein paar Ausnahmen gesorgt, bei denen ein Vertragsrücktritt unter bestimmten Umständen möglich ist.

      Dazu ist es allerdings erforderlich, den Verkäufer in schriftlicher Form auf die Mängel des Wagens aufmerksam zu machen und dabei eine Nachbesserungsfrist einzuräumen. Handelt es sich dabei um sogenannte „erhebliche Mängel“ und kommt der Verkäufer der Aufforderung nicht nach, können Käufer vom Vertrag zurücktreten.

      Der Begriff „erhebliche Mängel“ ist im Gesetzestext allerdings nicht genau geregelt und deshalb von Fall zu Fall Auslegungssache. Deshalb wird im Streitfall in den meisten Fällen ein unabhängiger Gutachter eingesetzt, der den jeweiligen Mangel neutral zu bewerten versucht.

      Im Erfolgsfall geht der Wagen zurück und der Kaufpreis wird rückerstattet.
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